Am 1. März 2020 ist das bundesweite Masernschutzgesetz für Schulen in Kraft getreten. Danach muss der Impfschutz für jede Lehrkraft und auch alle Schülerinnen und Schüler nachgewiesen werden. Dieses kann durch den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis geschehen. Die notwendigen Fomulare gibt es hier: